Sicherheit muss gerade bei elektromotorisch höhenverstellbaren Liegen an oberster Stelle stehen.

Laut gesetzlicher Anforderung müssen elektromotorisch verstellbare Liegen eine automatische Vorrichtung zum Deaktivieren der Bedienelemente für die Bewegung der Liege aufweisen. Die Reaktivierung der Bedienelemente für die Bewegung der Liege muss so ausgelegt sein, dass sie nicht versehentlich durch Patienten, Anwender oder Dritte wieder aktiviert werden kann.

Aufgrund der aktuellen BfArM-Empfehlung sind unsere elektromotorisch höhenverstellbaren Liegen mit der neuen integrierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet (Art-Nr. 1999 bzw. B1999). Diese verriegelt den Antrieb automatisch nach der letzten Bedienung. Dadurch wird die Sperrbox, die ein manuelles Eingreifen voraussetzt, ersetzt.